Stichwortverzeichnis

Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Wollen Sie eine Kopie Ihres Schulzeugnisses beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstücks, das von einer Behörde oder öffentlichen Stelle ausgestellt wurde? Dann können Sie das Schriftstück amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.