Stichwortverzeichnis
Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) für die Bestattung sorgen. Entstandene Kosten können Sie von den Erbinnen, Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.
Verfahren und Dienstleistungen
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.