Stichwortverzeichnis
Abmeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
oder - eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.
Verfahren und Dienstleistungen
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.