Stichwortverzeichnis

Abmeldung bei der Meldebehörde

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen
    oder
  • eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

Verfahren und Dienstleistungen

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.