Jedes Kind braucht ab 26. Juni einen eigenen Pass
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab 26. Juni nicht mehr gültig. Damit können Kinder ohne eigenes Ausweisdokument nicht mehr zusammen mit dem Elternteil, in dessen Pass das Kind eingetragen ist, verreisen.
Dann müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland und Flügen im Inland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Betroffene Eltern sollten deshalb rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder beantragen.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass aber uneingeschränkt gültig.
Die Änderungen ergeben sich aus europäischen Vorgaben. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni umgesetzt werden muss. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Sind Pässe, Kinderreisepässe und Personalausweise noch gültig?
Zur Urlaubsvorbereitung gehört auch der Blick in Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis und Personalausweis. Die benötigten Dokumente sollten bei Reisen in Länder außerhalb der EU noch drei bzw. sechs Monate, oder mindestens noch für die Dauer der geplanten Reise gültig sein. Falls nicht, wird es Zeit, bei uns auf dem Einwohnermeldeamt neue Dokumente zu beantragen.
