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  • Bürgerentscheid

Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der

Der Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative ist der Bürgerantrag. Nähere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen, können Sie ein Volksbegehren einleiten. Welche Voraussetzungen für ein Volksbegehren erfüllt sein müssen und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 22.11.2011 freigegeben.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

  • Bürgerantrag stellen
  • Bürgerbegehren einreichen
  • Volksbegehren - Zulassung beantragen
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