Leistungen

Ablesen Wasserzähler

Für die unterjährige Abrechnung der Wasser-/ Abwassergebühr muss der Wasserzählerstand des Hauptwasserzählers den Stadtwerken St. Georgen gemeldet werden.

Für die Jahresablesung der Wasserzähler steht ein anderer Übermittlungsweg zur Verfügung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erwerb oder Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entspechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum.

Verfahrensablauf

Die Meldung muss binnen eines Monats vom bestehenden Grundstückseigentümer oder vom zukünftigen Eigentümer in gegenseitiger Absprache erfolgen.

Fristen

Die Meldung sollte vor der Änderung oder Übergabe erfolgen, spätestens einen Monat nach der Änderung oder Übergabe.

Erforderliche Unterlagen

Kundennummer des Gebührenzahlers

Adresse des betroffenen Anwesens

Datum der Änderung oder Übergabe

Wasserzählerstand zum Änderungsdatum oder Übergabedatum

Name und Adresse des neuen Eigentümers

Rechnungsadresse des alten Eigentümers

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Ein Werktag zuzüglich Postversand