Ablesen Wasserzähler
Für die unterjährige Abrechnung der Wasser-/ Abwassergebühr muss der Wasserzählerstand des Hauptwasserzählers den Stadtwerken St. Georgen gemeldet werden.
Für die Jahresablesung der Wasserzähler steht ein anderer Übermittlungsweg zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erwerb oder Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entspechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss binnen eines Monats vom bestehenden Grundstückseigentümer oder vom zukünftigen Eigentümer in gegenseitiger Absprache erfolgen.
Fristen
Die Meldung sollte vor der Änderung oder Übergabe erfolgen, spätestens einen Monat nach der Änderung oder Übergabe.
Erforderliche Unterlagen
Kundennummer des Gebührenzahlers
Adresse des betroffenen Anwesens
Datum der Änderung oder Übergabe
Wasserzählerstand zum Änderungsdatum oder Übergabedatum
Name und Adresse des neuen Eigentümers
Rechnungsadresse des alten Eigentümers
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Ein Werktag zuzüglich Postversand