Wasser-/Abwassergebühren:
Bei den Verbrauchsgebühren rechnet die Stadt konkret das ab, was durch den Gewerbebetrieb an Leistungen von der Stadt eingefordert wurde. Wenn eine bestimmte Menge an Wasser verbraucht wird, wird nur diese abgerechnet. Das bedeutet, dass die absolute Höhe der Gebühren sinken wird, wenn die Betriebsauslastung weniger Trinkwasser erfordert. Gleiches gilt für die Abwassergebühr. Die Stadt erhebt unterjährig Vorauszahlungen, sollte Ihr Wasser-/Abwasserverbrauch niedriger ausfallen, können Sie bei der Stadt unter Angabe von Gründen eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
Gewerbesteuer:
Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag (ca. Gewinn) des Betriebs besteuert. Fällt dieser niedriger aus, muss weniger Gewerbesteuer bezahlt werden. Sie können beim Finanzamt die Herabsetzung der Vorauszahlungen unter Angabe von Gründen beantragen. Das Finanzamt prüft den Antrag und informiert umgehend die zuständige Gemeinde. In Ausnahmefällen kann der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auch direkt bei der Stadt gestellt werden.
Stundung, Erlass:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu einem gewissen Zeitpunkt etwaige öffentliche Abgaben (Verbrauchsgebühren, Grundsteuer, Gewerbesteuer) zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit bei der Stadtkasse eine Stundung der öffentlichen Abgaben zu beantragen. Hier müssten Sie sich mit der Stadtkasse:
Telefon 07724/87-159, E-Mail: m.hess@st-georgen.de in Verbindung setzen.
Ein Erlass von öffentlichen Abgaben kann unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls gewährt werden. Die Voraussetzungen dazu sind verhältnismäßig streng. Hier müssten Sie unter anderem die persönliche wirtschaftliche Lage bzw. die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens objektiv (beispielsweise Geschäftsbücher) darlegen. Die genauen Voraussetzungen dazu würden Sie von unserer Stadtkasse (Tel. 07724/87-159, E-Mail: m.hess@st-georgen.de) erfahren.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit kann sich aufgrund der aktuellen Situation eventuell verlängern. Während dieser Zeit werden keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.