Bodenrichtwerte
Stand: 20.06.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de frühestens zum 01.07.2022 einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail (Gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de) zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.
Stand 31.12.2020
Die neuen Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2020 sind in der Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis am 04.05.2021 für die Stadt St. Georgen im Schwarzwald, sowie für die Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen sowie Unterkirnach beschlossen worden. Sie sind unter: https://www.villingen-schwenningen.de/bauen-wohnen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte/ einsehbar.
Es steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis unter 07720/ 82 4554 oder unter Gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.