Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt St. Georgen im Schwarzwald hat dem Amtsgericht mehrere Personen mitzuteilen, die sich für diese Tätigkeit eignen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in St. Georgen im Schwarzwald wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Schöffen sind auf der Seite www.schoeffenwahl.de erhältlich.
 
Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald schriftlich bewerben.
Nähere Informationen hierzu sind erhältlich bei Frau Reinl, Telefon 07724 87149 oder Herrn Costantino, Telefon 07724 87136.

Bewerbungsformular als pdf-Datei (PDF, 74 KB)

Bewerbungsformular als word-Datei (DOCX, 85,9 KB)