Vergnügungssteuer - Umsätze angeben

Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Steuergegenstand ist der finanzielle Aufwand für Vergnügungen. Vergnügungsteuern sind vor allem die Besteuerung von beispielsweise Spielautomaten (Spielgerätesteuer).

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kommunalabgabegesetz Baden-Württemberg