Rauchverbot an allen Haltestellen laut Landesnichtraucherschutzgesetz
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15 Meter Rauchverbotszone rund um alle Haltestellen für Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie alle vergleichbaren Produkte.
Seit dem 1. Juni 2026 gelten die Vorgaben des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNrSchG BW). Laut § 2 Abs. 2 Nr. 5 LNrSCHG ist an Haltestellen das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie alle vergleichbaren Produkte verboten.
Es gilt eine 15-Meter-Rauchverbotszone rund um die Haltestellen.
Das gilt in St. Georgen genauso wie an allen anderen Bus- und Bahnhaltestellen bei uns und in ganz Baden-Württemberg.
Das Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie den gesundheitlichen Gefahren durch Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten hervorgerufen werden. Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder, Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen.
Wir bitten um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld bis 500,00 € verhängt werden.