Was sind Fundsachen?
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht abhanden gekommen sind.
Fundsachen sind entsprechend der Begriffsdefinition besitzlos, aber nicht herrenlos.
Keine Fundsachen sind hinterlegte, hinterstellte oder entsorgte Dinge, wie z. B. alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke, Fernsehgeräte etc.; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
Das Fundbuch wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt; welche Rechte und Pflichten Finder und Verlierer haben.
Sie haben etwas gefunden, was ist zu tun?
Bürgerpflicht:
Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro wert ist, muss bei der Polizei oder bei uns auf dem Fundbüro, an der Zentrale, Hauptstraße 9 in St. Georgen abgegeben werden. Besonderheit: KFZ-Kennzeichen, Fahrräder und E-Scooter sollten zuerst der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet werden, denn es könnte ein Diebstahl vorliegen.
Bürgerrecht:
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % vom Wert der Fundsache bis zu 500 Euro, bei einem Wert über 500 Euro sind dies 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert. Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln, wir vermitteln hier die entsprechenden Kontaktdaten. Wird die Fundsache nicht abgeholt, können Sie nach 6 Monaten Eigentum an der Sache erwerben. Bei einem Wert unter 500 Euro mit einer Gebühr von 2,50 Euro ab einen Wert über 500 Euro wird eine Gebühr von 2 % von 500 Euro eingezogen.
Einlieferungszeit:
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerservice der Stadt St. Georgen, Zimmer A01.
Sie können persönlich und telefonisch beim Fundamt nach dem vermissten Gegenstand fragen.
Bei verlorenen Schlüsseln müssen Sie persönlich bei uns im Einwohnermeldeamt vorbeischauen, da eine endgültige Identifizierung telefonisch nicht möglich ist.
Die Fundgebühr hängt vom Wert des Gegestandes ab und beträgt mindestens 2,50 € ansonsten 2 % des Wertes.