Antragsformular - frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
(Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 4, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)
Antragsformular - Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
(Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 5, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr. Bitte beachten: Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtszeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt.
Aufgrund rechtlicher Fristen wird der Briefwahlzeitraum auf etwa zwei Wochen begrenzt sein. Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Einwohnermeldeamt, wird mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet sein, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.
Ansonsten müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstr. 9 in 78112 St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.
Gemäß § 28 Absatz 4 Satz 4 Bundeswahlordnung übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn es dieses sonst geboten erscheint.
Eine weitere Möglichkeit der Übersendung von Briefwahlunterlagen besteht grundsätzlich auch über den Kurierweg des Auswärtigen Amtes. Hierfür Voraussetzung ist aber, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Sollte dies erfolgt sein, kann dann im Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amts an die Auslandsvertretung versendet werden soll.
Der Versand der Gemeindebhörde erfolgt sodann über das Auswärtige Amt auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch den Wahlberechtigten bereitgelegt.
Falls Sie diesen Weg nutzen möchten, klären Sie bitte rechtzeitig mit der zuständigen Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. der Weiterleitung der Sendung.
Hinweis: Unter Umständen können kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen, als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Die Kosten für einen Expressversand muss die wahlberechtigte Person selbst tragen.
Ausführliche Informationen zum Kurierweg
Informationen in Leichter Sprache zu Wahlen, Demokratie und Gesetzen erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet:
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
Erklärfilm in anderen Sprachen:
Den LpB-Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 gibt es in Kürze auch in folgenden Sprachen: in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Über Erklärfilm in anderen Sprachen kann das mehrsprachige Angebot nach Fertigstellung ebenfalls abgerufen werden.
Quelle: Landeszentralen für politische Bildung
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine
Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.