Firmen können bis 31. August 2024 Förderanträge für das landesweite Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ stellen. Die Lage des Förderortes muss im ländlichen Raum und die Gesamtzahl an Vollzeit-Mitarbeitenden verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Der Antrag kann zusammen mit der Stadtverwaltung St. Georgen (Frau Amann, Amt für Finanzen) beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Die Anträge finden Sie hier: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre

Mehr zum Förderprogramm: Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (kurz ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) finanziert.

Alle Informationen finden Sie auch hier: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land